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Nationalrat diskutiert über neue Regeln für Gentests

Bei Gentests hat die technische Entwicklung den Gesetzgeber überholt. Viele Tests werden heute in einem rechtlichen Graubereich durchgeführt. Der Bundesrat hat reagiert und neue Regeln vorgeschlagen. Der Nationalrat diskutiert heute Montag darüber.

Der Bundesrat schlägt eine Totalrevision des Gesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) vor. Nach geltendem Recht dürfen nur Ärztinnen und Ärzte genetische Untersuchungen im medizinischen Bereich veranlassen und DNA-Profile erstellen, um die Abstammung zu klären oder eine Person zu identifizieren.

 

Neue Regeln für Privatkunden

 

Gentests in anderen Bereichen sind nicht geregelt, ihre Zulässigkeit ist umstritten. Trotzdem bieten Firmen heute Gentests für Privatkunden an, zum Beispiel zur Ermittlung der Herkunft, einer passenden Diät oder der Eignung für eine bestimmte Sportart. Für solche «Direct-to-Consumer»-Gentests will der Bundesrat neue Regeln einführen, während der rechtliche Rahmen für Untersuchungen im medizinischen Bereich weitgehend gleich bleibt.

 

Umfassende Verbote sind nicht geplant. Der Bundesrat schlägt zwei verschiedene Regelungsstandards vor. Die erste umfasst die genetische Untersuchung besonders schützenswerter Eigenschaften.

 

Es handelt sich um Testergebnisse zur ethnischen Herkunft oder zu physiologischen und persönlichen Eigenschaften, etwa im Bezug auf Ernährung oder Charakter. Obwohl diese ausserhalb des medizinischen Bereichs liegen, können die Eigenschaften beträchtliche Auswirkungen auf die Lebensweise oder das Verhalten haben.

 

Deshalb sollen nur Fachpersonen solche Untersuchungen veranlassen dürfen. Der Bundesrat denkt dabei vor allem an Apothekerinnen und Apotheker, Ernährungsberater oder Physiotherapeuten. Die Laboratorien, die die Test durchführen, unterstehen wie im medizinischen Bereich einer Bewilligungspflicht.

 

Für genetische Untersuchungen, deren Ergebnisse vergleichsweise belanglos sind, will der Bundesrat nur Grundsätze festlegen. Dazu gehören zum Beispiel ein Nichtdiskriminierungsverbot, das Recht auf Information oder Vorschriften zum Schutz von Proben und genetischen Daten. Diese Grundsätze gelten zum Beispiel für die Abklärung äusserlicher körperlicher Merkmale wie Augen- oder Haarfarbe oder für sogenannte Partnerschaftsabklärungen.

Regeln für Versicherungen

 

Die zuständige Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) hat den Vorschläge des Bundesrats weitgehend zugestimmt. In einigen wichtigen Punkten beantragt sie jedoch Änderungen. Beispielsweise sollen der Versicherung beim Abschluss von Lebens- und freiwilligen Invaliditätsversicherungen bereits vorliegende Ergebnisse von Genuntersuchungen ausgehändigt werden müssen, etwa zu Krankheitsrisiken.

 

Die Versicherungen dürfen jedoch keine Tests anordnen. Für obligatorische Sozialversicherungen, die berufliche Vorsorge oder Krankentaggeldversicherungen dürfen auch in Zukunft keine genetischen Daten verwendet werden.

 

Nach dem Willen der WBK sollen Ärzte und Laboratorien Gentests nur dann im Ausland durchführen lassen dürfen, wenn die betroffene Person schriftlich zugestimmt hat. Knapp zugestimmt hat die Kommission den vom Bundesrat vorgeschlagenen pränatalen Untersuchungen.

 

So darf abgeklärt werden, ob sich das Nabelschnurblut des Embryos oder des Fötus zur Übertragung auf einen kranken Elternteil oder ein Geschwister eignet. Die Gefahr, dass ein Embryo oder Fötus abgetrieben wird, weil er sich nicht als «Retterbaby» eignet, hält der Bundesrat für gering.

 

Der dafür entscheidende Gewebetypus darf erst nach der 12 Schwangerschaftswoche mitgeteilt werden. Das gleiche gilt für das Geschlecht des Ungeborenen.

 

Publikumswerbung für Gentests soll grundsätzlich erlaubt sein. Verboten wird sie jedoch für genetische Untersuchungen im medizinischen Bereich, für pränatale genetische Untersuchungen und für genetische Untersuchungen bei urteilsunfähigen Personen.

 

Die Linke möchte Werbung für Gentests ganz verbieten. Auch zu den übrigen Regeln hat sie zahlreiche Änderungsanträge. Die meisten davon haben zum Ziel, die getestete Person und die bei den Tests ermittelten Daten besser zu schützen. Eine linke Minderheit will auch verhindern, dass Versicherungen und Arbeitgeber Gentests durchführen oder bereits vorliegende Ergebnisse verlangen dürfen.

 

(SDA)