Bern, 31.8.2018 - Ein neuer Höchstwert zeichnet sich ab: Die Zahl der Organspenderinnen und -spender in der Schweiz steigt weiter.
Im ersten Halbjahr 2018 konnten in der Schweiz Organe von 81 verstorbenen Personen transplantiert werden – acht mehr als im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres. Hochgerechnet auf das ganze Jahr würde das 162 Spenderinnen und Spendern entsprechen. Insgesamt konnten 261 Organe transplantiert werden, so dass auch die Anzahl der Personen auf der Warteliste seit 2017 gesunken ist: Ende 2017 warteten 1478 Patientinnen und Patienten auf ein Organ, heute sind es 1416.
Quelle: BAG SOAS
Ziel des Aktionsplans «mehr Organe für Transplantationen» von Bund und Kantonen ist es, bis Ende 2018 eine Rate von 20 Spenderinnen und Spendern nach primärem Hirntod pro Million Einwohnerinnen und Einwohner zu erreichen. Die bisherige Entwicklung lässt darauf schliessen, dass Ende 2018 eine Rate von gut 15 erreicht wird. Zählt man die Organspenden nach Herz-Kreislauf-Stillstand dazu, zeichnet sich eine Rate von über 20 Spenden pro Million Einwohnerinnen und Einwohner ab.
Der Aktionsplan zeigt damit Erfolge. Einige Massnahmen brauchen jedoch noch etwas mehr Zeit, um vollumfänglich zu wirken. Deshalb haben Bund und Kantone im Mai 2018 entschieden, den Aktionsplan bis 2021 weiterzuführen.
Willensäusserung zur Organspende ist künftig im elektronischen Patientendossier möglich
Am 15. August 2018 hat Lukas Engelberger, Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, das erste elektronische Patientendossier (EPD) der Deutschschweiz eröffnet.
Er hat dabei neben gesundheitsrelevanten Daten auch seinen Impfausweis, eine Patientenverfügung und seine Organspende-Karte in seinem persönlichen Dossier hinterlegt.
Was in Basel-Stadt und im Kanton Genf schon möglich ist, wird schrittweise bis spätestens Frühjahr 2020 allen in der Schweiz wohnhaften Personen offen stehen: Ihre persönliche Entscheidung zur Organspende im EPD zu erfassen. Damit ist eine einfache, sichere und moderne Erfassung der Patientenverfügung und des Spendewillens möglich – so dass die Angehörigen und die Fachleute im Spital ihren Willen kennen und respektieren können. Der Eintrag kann jederzeit eigenhändig und auf unkomplizierte Weise geändert werden.
Die gedruckte Organspende-Karte fürs Portemonnaie bleibt weiterhin gültig. Sie kann selber ausgedruckt oder gratis bestellt werden, ein Ja oder Nein zur Spende ist in wenigen Minuten festgehalten. Ändert man seinen Entscheid, vernichtet man einfach die alte Spendekarte und füllt eine neue aus.
Ebenso wichtig ist es, seine Angehörigen über den eigenen Willen zu informieren. Damit werden sie, wenn sich die Frage stellen sollte, von einer schwierigen Entscheidung entlastet. «Rede über Organspende» ist denn auch das Motto der BAG-Kampagne, die 2016 gestartet worden ist.
Seit 2006 ist das Bundesamt für Gesundheit zu bemüht, mit einer offenen und transparenten Information die Menschen in der Schweiz für eine Organspende zu sensibilisieren. Die Bevölkerung soll dazu angeregt werden, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden und den getroffenen Entscheid den Angehörigen mitzuteilen. Die Kampagne «Rede über Organspende» ist Teil des Aktionsplans «Mehr Organe für Transplantationen» und liefert einen wichtigen Beitrag für die Erhöhung der Spendebereitschaft. Auf der Kampagnen-Website www.leben-ist-teilen.ch stehen der Bevölkerung viele Informationen zum Thema wie Broschüren, Organspende-Karten, Informationsfilme oder Hintergrundberichte zur Verfügung.
Bundesamt für Gesundheit
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